FAQ

Häufig gestellte Fragen

In der untenstehenden Auswahl finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen samt den dazugehörigen Antworten. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, freuen wir uns auf Ihren Anruf unter +49 911 25 26 69 00. Oder über eine E-Mail unter info@abschleppdienst-viehmann.de

Liegt eine technische Störung an Ihrem Fahrzeug vor, die den Fahrablauf erheblich stört, dann haben Sie eine Autopanne. Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass Sie mit dem Wagen liegenbleiben, aber in vielen Fällen führt es schlussendlich dazu, dass der Fahrer rechts ranfährt und lieber den Abschleppdienst kommen lässt. Die Fahrsicherheit ist durch die Panne oft stark eingeschränkt. Zu den häufigsten Autopannen gehören platte Reifen & überhitzte Motoren.

Bleiben Sie auf jeden Fall ruhig und fahren Sie, wenn möglich, in eine Pannenbucht oder auf den Seitenstreifen. Sichern Sie Ihr Fahrzeug mit Warnblinklicht und einem aufgestellten Warndreieck ab, tragen Sie dabei selbst eine Warnweste. Verständigen Abschlepp- & Bergedienst N.Viehmann über die 24/7-Notrufnummer – das geht auch mitten in der Nacht. Geben Sie der Pannenhilfe Ihren Ort durch und warten Sie an einem sicheren Platz auf Hilfe.

Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und steuern Sie einen Parkplatz oder eine Haltebucht an. Klappt das nicht, lenken Sie den Wagen auf den Standstreifen eng an die Leitplanke. Richten Sie die Räder möglichst Richtung Fahrbahnrand aus und schalten Sie bei Dämmerung / Dunkelheit das Standlicht an. Ziehen Sie eine Warnweste an und begeben Sie sich hinter die Leitplanke. Stellen Sie das Warndreieck auf und rufen Sie in den Abschleppdienst Viehmann an.

Warnen Sie die anderen Verkehrsteilnehmer, indem Sie die Warnblinkanlage einschalten. Vielleicht schaffen Sie es noch aus dem Tunnel heraus, dann können Sie draußen den rechten Fahrbahnrand ansteuern. Falls nicht, möglichst in eine Haltebucht fahren, Licht angeschaltet lassen, so weit rechts wie möglich stehenbleiben. Schalten Sie den Wagen aus, lassen Sie den Schlüssel stecken, ziehen Sie die Warnweste an und sichern Sie den Wagen ab. Rufen Sie von einem geschützten Ort aus den Abschleppdienst Viehmann an.

Um im Falle einer Panne den Abschleppdienst zu erreichen, benötigen Sie erst einmal dessen Notrufnummer. Unter dieser Nummer ist rund um die Uhr und an jedem Tag im Jahr jemand erreichbar, der die Pannenhilfe sofort zu Ihnen schickt. Eine Bezahlmöglichkeit wäre an dieser Stelle von Vorteil, zum Beispiel eine EC- oder Kreditkarte. Wenn Sie sich ausweisen können, besteht gewiss auch die Möglichkeit, sich eine Rechnung ausstellen zu lassen. Klären Sie dies bereits am Telefon.

Die Polizei darf immer dann ein geparktes Auto abschleppen lassen, wenn dieses den Straßenverkehr behindert oder gefährdet. Wer im absoluten Halteverbot parkt, muss damit rechnen, seinen Wagen hinterher nicht mehr am selben Platz zu finden. Auch in unübersichtlichen Kurven, in Feuerwehreinfahrten und in direkter Nähe zu Fußgängerüberwegen, wo schnell die Übersicht verlorengeht, sollten Sie besser nicht parken, um keine böse Überraschung zu erleben. Im Zweifelsfall halten Sie sich besser an ausgewiesene Parkflächen.

Welchen Pannendienst Sie im Ernstfall anrufen sollten, hängt ganz davon ab, wo Sie sich befinden. Die Mitglieder des Autoclubs können ihr Fahrzeug bis zu einer gewissen Summe kostenlos abschleppen lassen. Ansonsten wählen Sie die Nummer von Abschlepp- & Bergedienst N.Viehmann, ein bewährtes & kompetentes Unternehmen mit fairen Preisen.

Wenn, Sie der Besitzer des Grundstückes sind und das unbefugte Abstellen von Fahrzeugen durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet ist, dann können Sie Gebrauch von Ihrem Recht zur Beseitigung einer Besitzbeeinträchtigung machen und den Falschparker / Störer entfernen lassen.

Als Besitzer oder Eigentümer eines Privatparkplatzes können Sie unbesorgt den Abschleppdienst rufen, wenn jemand Fremdes dort parkt, denn: Der Falschparker muss die anschließende Rechnung begleichen und erhält dadurch seinen Wagen zurück. Für Sie selbst ist dieser Service kostenlos. Wichtig ist, dass Ihr Privatparkplatz klar als solcher erkennbar ist, sowohl für den dort Parkenden als auch für das Abschleppunternehmen. 

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